NEUES GESETZ AB 1.APRIL 2024
EIGNUNGSERKLÄRUNGEN FELGEN BESTÄTIGUNGEN SCHWEIZ
Für Alufelgen die nicht dem Typenschein entsprechen benötigt der Autofahrer in der Schweiz ein Felgengutachten und wird verpflichtet dieses bei der Motorfahrzeugkontrolle eintragen zu lassen.

Eine RACELAND FELGEN BESCHEINIGUNG muss nicht eingetragen werden und nur im Fahrzeug mitgeführt werden. Fr.60.-